Öl- und Gasbrennwertgeräte

Austausch von Öl- und Gasbrennwertgeräten – Was Sie wissen müssen

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ab 2029 endgültig den Einbau von reinen Öl- und Gasbrennwertgeräten verbietet, stehen viele Immobilienbesitzer vor der Entscheidung, ihre bestehenden Heizsysteme zu erneuern. Dies bietet die Chance, auf effizientere und umweltfreundlichere Heiztechnologien umzusteigen.

Wichtige Hinweise

Das Gebäudeenergiegesetz zielt darauf ab, die CO2-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren und die Energieeffizienz zu verbessern. Besonders relevant ist, dass ab 2026 der Einbau von Ölheizungen grundsätzlich verboten wird, es sei denn, es gibt keine alternativen Heizmöglichkeiten oder der Einsatz erneuerbarer Energien ist technisch nicht möglich. Ab 2029 wird zudem der Einbau von Gasbrennwertgeräten stark eingeschränkt, um den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizmethoden zu fördern.

Alternative Heizsysteme

Es gibt zahlreiche Alternativen zu Öl- und Gasbrennwertgeräten, darunter:

Wärmepumpen

Diese nutzen Umweltwärme und sind extrem energieeffizient.

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Solarenergie

Solarthermische Anlagen können zur Warmwasserbereitung und Unterstützung der Heizung genutzt werden.

Pelletöfen

Diese nutzen nachwachsende Rohstoffe und sind eine CO2-neutrale Option.

Fazit

Der Austausch von Öl- und Gasbrennwertgeräten bietet eine hervorragende Gelegenheit, in zukunftssichere und nachhaltige Heiztechnologien zu investieren, man muss jedoch jetzt schon einige Dinge beachten. Obwohl der Umstieg Herausforderungen mit sich bringt, sind die langfristigen Vorteile einer modernen und effizienten Heizanlage unübersehbar. Planen Sie Ihren Wechsel rechtzeitig, um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten. Für den Austausch von Gas- und Ölheizungen sind keine Förderungen möglich!

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine individuelle Beratung zu erhalten, und erfahren Sie mehr über die besten Optionen für Ihren Heizsystemaustausch. Wir stehen Ihnen mit Expertise und umfassendem Service zur Seite.

Für eine persönliche Beratung oder bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Nützliche Links

Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im Jahr 2020 in Deutschland in Kraft trat, vereint die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinspar-verordnung (EnEV), des Energieeinspar-gesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz. Ziel des GEG ist es, die Vorgaben für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ge-bäuden klarer und verständlicher zu gestalten. Lesen Sie mehr auf den Seiten des BMWK.

GEG auf einen Blick
Mehr Informationen zum Energiewechsel

Für weitere Informationen zum Thema Energiewechsel und die damit verbundenen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), besuchen Sie bitte die offizielle BMWK-Seite zum Energiewechsel. Hier finden Sie detaillierte Informationen und Ressourcen, die Ihnen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien helfen können.

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